Von der Wärmepreisbremse profitieren Privathaushalte, Gewerbe und Unternehmen, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wenn der jährliche Verbrauch nicht höher als 1,5 Millionen kWh liegt. Die Entlastung gilt ab Anfang März, rückwirkend zum Januar 2023 und soll bis Ende Dezember 2023 gelten. Eine Verlängerung bis Ende April 2024 ist im Gesetzestext angelegt. Es gilt ein garantierter Bruttopreis, inklusive aller staatlich inkludierten Preisbestandteile, in Höhe von 9,5 Cent/kWh für ein Grundkontigent an Wärme (80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs). Oberhalb dieses Kontingents gilt der vereinbarte Preis Ihres Tarifs. Dies soll als Sparanreiz dienen.
Für Kunden mit einem jährlichen Verbrauch höher als 1,5 Millionen kWh sind abweichende Bedingungen definiert. Hier gilt ein garantierter Preis von 7,5 Cent/kWh exklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und aller staatlichen Preisbestandteile. Der gedeckelte Preis gilt nur für 70% des Jahresverbrauchs 2022. Auch hier gelten darüber hinaus die vertraglich vereinbarten Preiskonditionen. Die Entlastung für Industriekunden greift bereits ab Januar 2023. Außerdem sind spartenübergreifende Höchstgrenzen für die Euro-Entlastung festgelegt worden.
Auf einer Sonderseite der Bundesregierung finden Sie weitere Informationen über die geplante Wirkung der Entlastungsmaßnahmen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html